Langzeit-Nothilfe

Eigentlich ist die Nothilfe gemäss Bundesverfassung (Art. 12) für Menschen gedacht, die nicht in der Lage sind , für sich zu sorgen und welche Hilfe, Betreuung und Mittel brauchen, um bei uns ein menschenwürdiges Dasein zu führen.

Leider hat man in unserem Land aus dieser Nothilfe ein Instrument gemacht, welches abgelehnte Asylbewerberinnen und -bewerber in möglichst abschreckender Weise dazu bringen soll, unser Land möglichst schnell zu verlassen. Besonders tragisch ist dies für abgewiesene Menschen, welche ohne Lebensgefahr nicht in ihr Heimat- oder Herkunftsland zurück können (Eritrea, Äthiopien, Iran, Tibet etc.). Wir setzen uns für diese Menschen durch rechtliche Hilfe, politische und mediale Aktionen sowie Lobbying ein.

Einer der wichtigsten Erfolge unseres Netzwerks war die Veränderung der bernischen Gesetzgebung für privatuntergebrachte Menschen in Nothilfe. Neu muss der Kanton auch diesen seit November 2022 die Nothilfe bezahlen, was er vordem verweigert hatte.