Mit den „grossen Flüchtlingsjahrgängen“ von 2015/2016 warteten Asylsuchende meist jahrelang auf ihren Asylentscheid. Um die lange Wartezeit zu nutzen, wurden vielerorts Integrationsprogramme initiiert. Viele ergriffen die Chance und viele begannen Vor- und Berufslehren. In Mangelberufen war die Nachfrage nach Auszubildenden gross, Lehrmeister rissen sich um die jungen, hoch motivierten Lernenden. Doch wehe, wenn der Asylentscheid negativ war: gnadenlos ist hier das geltende Recht, die Arbeitsbewilligung entfällt sofort, Lernende müssen die Lehrstelle verlassen. Wie immer im schweizerischen Föderalismus fand man in einigen Kantonen trotzdem kantonale Lösungen, in Kleinkantonen langte ein Telefon des Lehrmeisters mit dem zuständigen Regierungsrat. In den meisten Kantonen hielt man sich an das geltende Recht und zwang Lehrlinge zum jähen Lehrabbruch. Mir sind z.B. eine ganze Reihe von Pflegelehrlingen bekannt, welche mitten in der Coronapandemie die Pflege Knall auf Fall verlassen mussten! Insbesondere im Kanton Bern gab es keine Gnade und eine Häufung von Lehrabbrüchen. Einige in der Presse bekannt gewordene Fälle führten im Grossen Rat des Kantons Bern dazu, dass eine Mehrheit von der Regierung forderte, für solche Fälle eine Härtefallregelung vorzusehen. Die Regierung stemmte sich gegen diesen Entscheid, der Handlungsspielraum sei zu eng, die Rechtslage liesse kaum Ausnahmen zu. In der Romandie sammelte der Verein „un apprentissage – un avenir“ gemeinsam mit uns mehr als 10’000 Unterschriften. Die Petition wurde im August 2020 von der staatspolitischen Kommission des Nationalrats dringlich erklärt und erfuhr im Dezember 2020 im Erstrat mit 129:54 Stimmen eine klare Zustimmung. Die Motion 20.3925 – Keine Lehrabbrüche nach langen Verfahren – wurde nun an den Ständerat weitergeleitet: Lernende in Berufslehren sollten ihre Ausbildung abschliessen können, bevor asylrechtliche Entscheide greifen. In Deutschland und Österreich haben sich ähnliche Regelungen längst bewährt. Nach dem Nationalratsentscheid hofften wir auf eine rasche Umsetzung des Anliegens. Doch es trübten sich die Erwartungen. Das SEM und die zuständige Bundesrätin stemmten sich vehement auch gegen eine moderate Praxisanpassung. In der vorberatenden Kommission und anschliessend im „Stöckli“ setzte sich der Status Quo durch, die Motion wurde von SVP,FDP und CVP-Mehrheit am 1. März 2021 gebodigt. Lehrlinge und Lehrmeister warten nun weiter auf eine Lösung. SEM und Bundesrat argumentierten, mit dem beschleunigten Asylverfahren werde es solche Fälle gar nicht mehr geben, es gebe nur wenige unerledigte Fälle nach altem Recht und überhaupt handle es sich um ganz wenige Einzelfälle. Diese Argumentation war zwar unwahr, doch der Ständerat folgte der Argumentation.
Unwahr ist, dass es nur um Einzelfälle geht: es geht um Hunderte, in vielen Kantonen der Schweiz, um Lehrlinge in arg gebeutelten Gastrobetrieben, um Handwerker, junge Frauen und Männer in Demenzstationen. Das Problem ist nicht mit dem „definitiven“ Asylentscheid gelöst, denn Lehrabbrecher verschwinden mit dem negativen Entscheid nicht aus dem Land: Ein Abschluss wäre zwar zu Hause beste Entwicklungshilfe, doch die meisten Lehrlinge, die in Pflegeheimen und Betrieben fehlen, können gar nicht in ihr Herkunftsland zurück: Sie warten jahrelang auf Kantonskosten in „Rückkehrzentren“, sie verschwinden als Sans-Papiers, bis sie über “Dublin” wiederum bei uns landen. Das Problem ist nicht mit dem neuen Asylverfahren gelöst: Tausende aus dem alten Verfahren warten auf definitive Entscheide und was ist mit Asylsuchenden, die im erweiterten Verfahren auf ihren Entscheid warten? Will man sie in der Wartezeit herumhängen lassen?
Für uns von der Aktionsgruppe Nothilfe (www.ag-nothilfe.ch), für viele Lehrmeister, welche uns täglich kontaktieren, heisst es zur alten Praxis zurückzukehren: jeder Einzelfall benötigt eine Einzellösung. Frau Keller-Sutter hat versprochen, es seien zwischen Kantonen und Bund Lösungen für die Einzelfälle möglich. Wir werden den Wahrheitsgehalt der Aussage überprüfen müssen. Im übrigen hoffen wir auf etwas mehr Vernunft bei einem neuen Anlauf im Nationalrat. Frau Nationalrätin Streiff-Gfeller hat in der Frühjahrssession eine Motion deponiert, von der wir eine Linderung der Problematik der vielen altrechtlichen Nothilfefälle erhoffen.** Wie immer in der Asylpolitik: Die Hoffnung stirbt zuletzt.
*Dieser Artikel wurde von der Kirchlichen Kontaktstelle für Flüchtlingsfragen (KKF) beim Autor mit Abgabetermin Ende April für die Juniausgabe der KKF-News bestellt und rechtzeitig zugestellt. Anfangs Juni erhielt der Autor dann die Mitteilung (ohne Begründung), der Artikel werde durch einen internen Beitrag der KKF ersetzt.
**https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20213187
Blog verfasst am 29.4.2021*
Autor: Jürg Schneider, offenes Scherli/ag-nothilfe
20 Antworten
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