Petition eingereicht: Über 5000 Personen fordern Bleiberecht und Perspektive für Momenis

Medienmitteilung vom 23. Mai 2025

Vor rund einem Monat hat ein lokales Solidaritätskomitee die Online-Petition «Bleiberecht für Familie Momeni aus dem Iran!» gestartet. Unterdessen haben über 5000 Personen das Anliegen unterzeichnet und so ihre grosse Solidarität ausgedrückt. Trotzdem wurde die Familie gezwungen, ihre Wohnung in Mittelhäusern zu räumen und in das sogenannte «Rückkehrzentrum» in Aarwangen zu übersiedeln. Das Solidaritätskomitee kritisiert das harte Vorgehen des Kantons.

Die Familie Momeni lebt seit rund drei Jahren in der Schweiz. Der Vater Naser (genannt «Farshad», 52) flüchtete 2022 zusammen mit seiner Tochter Shadi (24) und seinem Sohn Shahriar (23) aus ihrem Heimatland Iran in die Schweiz.

Im Juli 2023 wurde der asylsuchenden Familie eine Wohnung in Mittelhäusern zugewiesen. Shadi und Shahriar nutzten die Chance der neuen, stabilen Situation und kümmerten sich intensiv um ihre berufliche Zukunft. Die beiden jungen Erwachsenen lernten sehr schnell Deutsch und erreichten ein beachtliches Niveau. Shadi startete im Sommer 2024 eine Lehre als Fachfrau Gesundheit in der Langzeit-Pflege, während ihr Bruder Shahriar einen einjährigen Vorbereitungskurs für ein Universitätsstudium absolviert. Ihr Vater Farshad besucht ebenfalls Deutschkurse und hat sich gut ins gesellschaftliche Zusammenleben von Mittelhäusern integriert. Seit über einem Jahr arbeitet er als Freiwilliger im Dorfladen Mittelhäusern mit und hat sich ein grosses Netz an freundschaftlichen Beziehungen aufgebaut.

Die Solidarität für die Familie Momeni bleibt gross, auch im Rahmen der Petitionsübergabe an die Gemeinde Köniz.

Fatale Folgen der Ablehnung des Asyl-Gesuches
Im November 2023 wurde das Asylgesuch der Familie vom Staatssekretariat für Migration (SEM) abgelehnt. Gegen diesen Entscheid rekurrierte die Familie Momeni. Doch auch der Rekurs wurde Anfang März 2025 endgültig abgewiesen. Shadi, Shahriar und Farshad verlieren durch diesen Entscheid ihr Bleiberecht in der Schweiz. Es wird ihnen die Sozialhilfe entzogen und sie wurden gezwungen, ihre Wohnung zu räumen und in ein sogenanntes Rückkehrzentrum zu wechseln – obwohl eine Rückkehr in den Iran aufgrund der allgemeinen Menschenrechtslage unmöglich ist. Momenis drohen zudem aufgrund ihres politischen Engagements gegen das iranische Regime Gefängnis, Folter und schwere Körperstrafen.

Solidaritätswelle und Medienberichte
Anfang April lancierte ein lokales Solidaritätskomitee aus Mittelhäusern die Online-Petition «Bleiberecht für Familie Momeni aus dem Iran!». Darin wurde gefordert, dass die Momenis in Mittelhäusern wohnen bleiben dürfen, um integriert zu bleiben und ihre Ausbildungen weiterführen zu können. «Sie sollen ihr grosses Potenzial in einem sicheren Umfeld entfalten können», heisst es in der Petition. Unterdessen haben über 5000 Personen das Anliegen unterzeichnet und so ihre grosse Solidarität ausgedrückt.

Verschiedene Medienschaffende haben den Fall der dreiköpfigen Familie aus Mittelhäusern aufgenommen und dargestellt, welche fatale Konsequenzen die Ablehnung des Asyl-Gesuches und die damit verbundene Abschiebung in das Rückkehr-Zentrum haben wird. Insbesondere das Schicksal von Shadi, welche ihre im letzten Sommer begonnene Lehre in der Pflege von Demenzkranken abbrechen musste, beschäftigte die Öffentlichkeit.

Kanton lehnt Möglichkeit der privaten Unterbringung ab
Geholfen hat das leider bis heute nichts. Die Momenis mussten Anfang Mai ihre Wohnung in Mittelhäusern räumen und wurden gezwungen, in ein tristes, teilweise schimmelbefallenes Wohnheim in Aarwangen umzusiedeln. Der Aufenthalt dort verschlechtert ihren gesamten gesundheitlichen Zustand.

Der Kanton Bern beteuerte, dass er lediglich das Gesetz nachvollziehe und keinen Spielraum habe. Gleichzeitig betonte er, dass die Möglichkeit bestehe, ein Gesuch für Privat-Unterbringung zu stellen. Das Solidaritätskomitee hatte in der Folge mehrere wohnliche Alternativen für den Verbleib der Familie in Mittelhäusern organisiert, die der Familie in der nachbarschaftlichen Geborgenheit zu psychischer Stabilität verholfen hätten.

Ein Gesuch für private Unterbringung, bei der die Kosten durch die Gastgeber getragen werden müssen, lehnte der Migrationsdienst dennoch aus formalen Gründen ab. Damit versteckt er sich hinter technokratischen Definitionen – ohne Rücksicht auf die gesundheitlich sehr schwierige (und ärztlich belegte) Situation der Familie. Er gab den Momenis keine Chance.

Mindestens der Schutz der Gesundheit muss garantiert werden
Das Solidaritätskomitee kritisiert das harte und unmenschliche Vorgehen und hat deshalb beschlossen, heute die über 5000 Unterschriften als deutliches Zeichen und als Appell dem Migrationsdienst des Kantons Bern und dem Gemeinderat von Köniz zu überreichen. Die zuständigen Behörden des Kantons Bern und der Gemeinde Köniz sollen sich weiterhin für ein Bleiberecht und eine Zukunftsperspektive für die Familie Momeni in der Schweiz einsetzen. Erwartet wird auch, dass die private Unterbringung zugelassen wird, welche zumindest den Schutz der Gesundheit der Familie Momeni etwas besser garantieren kann. 

Das Solidaritätskomitee wird seine Arbeit weiterführen und die Familie auf verschiedenen Ebenen weiter begleiten.

Kontakt zum Solidaritätskomitee:
Andreas Guler | 079 326 78 04
Bruno Schmucki | 079 647 01 03

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